Kosten und Abrechnung

✓ Alle Kassen und privat

Unsere Praxis ist berechtigt, Patienten aller österreichischen gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln.

ÖGK

Österreichische Gesundheitskasse

BVAEB

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

SVS

Sozialversicherung der Selbständigen

Honorare

Die Kosten für eine Ergotherapie-Einheit variieren je nach Art und Dauer der Behandlung. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Kostenübersicht.

Eine Therapieeinheit (45-60 Minuten) kostet [Betrag] Euro.

Krankenkassen

Als berechtigte Ergotherapeutin kann ich direkt mit allen österreichischen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet für Sie:

  • Keine Vorauszahlung erforderlich (bei Kassenvertrag)
  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
  • Sie zahlen nur den Selbstbehalt (falls vorgesehen)
  • Keine komplizierte Rückerstattung nötig

Alle Kassen berechtigt

Ich bin berechtigt, Patienten folgender Krankenkassen zu behandeln:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB)
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
  • Weitere gesetzliche Krankenkassen

Verordnungen

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden:

  • Hausarzt / Allgemeinmediziner
  • Fachärzte (Orthopäden, Neurologen, etc.)
  • Krankenhausärzte

Die Verordnung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Diagnose (ICD-10 Code)
  • Anzahl der verordneten Therapieeinheiten
  • Frequenz (z.B. 2x pro Woche)
  • Datum der Ausstellung

Rückerstattung

Bei direkter Abrechnung mit der Krankenkasse ist keine Rückerstattung nötig - die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Praxis und Krankenkasse.

Falls Sie privat zahlen und eine Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer jeweiligen Versicherung ab.

Privatleistungen

Neben den kassenfinanzierten Leistungen biete ich auch private Leistungen an, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Präventive Maßnahmen ohne ärztliche Verordnung
  • Erweiterte Therapieeinheiten
  • Spezielle Behandlungsmethoden
  • Gesundheitsförderungsprogramme

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Interesse an privaten Leistungen haben.

Zahlungsinformationen

Zahlungen können bar oder per [Zahlungsmethode] erfolgen. Bei Kassenvertrag erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.